Verwaltungsgerichtshof 90/17/0160

90/17/0160Verwaltungsgerichtshof14.07.1994

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.07.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Finanzen) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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