Verwaltungsgerichtshof 90/17/0120

90/17/0120Verwaltungsgerichtshof22.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der mitbeteiligten Gemeinde B, Aufwendungen in der Höhe von S 10.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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