Verwaltungsgerichtshof 90/17/0103

90/17/0103Verwaltungsgerichtshof14.07.1994

Regest

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.07.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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