Verwaltungsgerichtshof 90/17/0098

90/17/0098Verwaltungsgerichtshof22.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Bundesland Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 21.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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