Verwaltungsgerichtshof AW 90/17/0006

AW 90/17/0006Verwaltungsgerichtshof13.06.1990

Regest

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 90/17/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1990

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag hinsichtlich der Ersatzarreststrafe stattgegeben, hinsichtlich der verhängten Geldstrafe und des Verfahrenskostenbeitrages nicht stattgegeben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.