Verwaltungsgerichtshof 90/16/0214

90/16/0214Verwaltungsgerichtshof23.04.1992

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von JE S 11.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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