Verwaltungsgerichtshof 90/16/0197

90/16/0197Verwaltungsgerichtshof24.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund folgende Aufwendungen je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; und zwar zu Zl. 90/16/0197 S 3.035,-- und zu Zl. 90/16/0229 S 2.530,--.

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