Verwaltungsgerichtshof 90/16/0170

90/16/0170Verwaltungsgerichtshof20.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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