Verwaltungsgerichtshof 90/16/0152

90/16/0152Verwaltungsgerichtshof25.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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