Verwaltungsgerichtshof 90/16/0145

90/16/0145Verwaltungsgerichtshof03.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.06.1993

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen von 11.540 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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