Verwaltungsgerichtshof 90/16/0144

90/16/0144Verwaltungsgerichtshof03.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.06.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von 11.510 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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