Verwaltungsgerichtshof 90/16/0103

90/16/0103Verwaltungsgerichtshof14.02.1991

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.02.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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