Verwaltungsgerichtshof 90/16/0058

90/16/0058Verwaltungsgerichtshof14.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.