Verwaltungsgerichtshof 90/16/0055

90/16/0055Verwaltungsgerichtshof20.06.1990

Regest

Auslegung Diverses VwRallg3/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der beantragten Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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