Verwaltungsgerichtshof 90/16/0053

90/16/0053Verwaltungsgerichtshof12.07.1990

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der beantragten Höhe von S 9.990,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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