Verwaltungsgerichtshof 90/16/0050

90/16/0050Verwaltungsgerichtshof12.07.1990

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Zahlwort, unbestimmtes

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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