Verwaltungsgerichtshof 90/16/0045

90/16/0045Verwaltungsgerichtshof11.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.04.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von JE S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das die Erstbeschwerdeführerin betreffende Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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