Verwaltungsgerichtshof 90/16/0043

90/16/0043Verwaltungsgerichtshof07.03.1991

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.700,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution ersetzen.

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