Verwaltungsgerichtshof 90/16/0026

90/16/0026Verwaltungsgerichtshof27.09.1990

Regest

Stiegenhaus

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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