Verwaltungsgerichtshof 90/16/0015

90/16/0015Verwaltungsgerichtshof20.06.1990

Regest

Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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