Verwaltungsgerichtshof 90/16/0012

90/16/0012Verwaltungsgerichtshof25.09.1991

Regest

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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