Verwaltungsgerichtshof 90/15/0178

90/15/0178Verwaltungsgerichtshof14.10.1991

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/15/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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