Verwaltungsgerichtshof 90/15/0159

90/15/0159Verwaltungsgerichtshof24.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/15/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin in jeden der beiden Beschwerdesachen Aufwendungen in der Höhe von je S 11.525,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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