Verwaltungsgerichtshof 90/15/0121

90/15/0121Verwaltungsgerichtshof14.10.1991

Regest

"zu einem anderen Bescheid" Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/15/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu eretzen.

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