Verwaltungsgerichtshof 90/15/0076

90/15/0076Verwaltungsgerichtshof27.08.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/15/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.1990

Spruch

Das Verfahren wird wegen Unterlassung der Behebung eines Mangels gemäß § 33 Abs. 1 und § 34 Abs. 2 VwGG eingestellt.

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