Verwaltungsgerichtshof 90/15/0075

90/15/0075Verwaltungsgerichtshof22.10.1990

Regest

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/15/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1990

Spruch

Die Beschwerde und der Antrag der "X-Gesellschaft m.b.H. Co Projekt Y KG", die Richtigstellung der Bezeichnung der Beschwerdeführerin auf "X-Gesellschaft m.b.H. Co Projekt Y KG" zur Kenntnis zu nehmen, werden zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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