Verwaltungsgerichtshof 90/15/0008

90/15/0008Verwaltungsgerichtshof16.03.1992

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Hausverwalter Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/15/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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