Verwaltungsgerichtshof 90/15/0006

90/15/0006Verwaltungsgerichtshof07.05.1990

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze Mängelbehebung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/15/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1990

Spruch

1. Die Beschwerde gegen die erstangeführten Bescheide wird zurückgewiesen;

2. die Beschwerde gegen den zweitangefochtenen Bescheid wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

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