Verwaltungsgerichtshof 90/14/0258

90/14/0258Verwaltungsgerichtshof21.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0258

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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