Verwaltungsgerichtshof 90/14/0241

90/14/0241Verwaltungsgerichtshof11.12.1990

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung Ermessen besondere Rechtsgebiete Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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