Verwaltungsgerichtshof 90/14/0234

90/14/0234Verwaltungsgerichtshof30.11.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0234

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen drei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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