Verwaltungsgerichtshof 90/14/0231

90/14/0231Verwaltungsgerichtshof29.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.