Verwaltungsgerichtshof 90/14/0229

90/14/0229Verwaltungsgerichtshof20.12.1994

Regest

Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0229

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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