Verwaltungsgerichtshof 90/14/0213

90/14/0213Verwaltungsgerichtshof15.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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