Verwaltungsgerichtshof 90/14/0207

90/14/0207Verwaltungsgerichtshof05.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0207

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 2.760 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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