Verwaltungsgerichtshof 90/14/0197

90/14/0197Verwaltungsgerichtshof28.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Aufwandersatzbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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