Verwaltungsgerichtshof 90/14/0183

90/14/0183Verwaltungsgerichtshof11.12.1990

Regest

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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