Verwaltungsgerichtshof 90/14/0173

90/14/0173Verwaltungsgerichtshof10.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von 11.630 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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