Verwaltungsgerichtshof 90/14/0145

90/14/0145Verwaltungsgerichtshof12.08.1994

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.08.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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