Verwaltungsgerichtshof 90/14/0130

90/14/0130Verwaltungsgerichtshof23.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0130

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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