Verwaltungsgerichtshof 90/14/0118

90/14/0118Verwaltungsgerichtshof29.01.1991

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung und öffentliche Verwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen von 2.760 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.