Verwaltungsgerichtshof 90/14/0116

90/14/0116Verwaltungsgerichtshof21.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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