Verwaltungsgerichtshof 90/14/0113

90/14/0113Verwaltungsgerichtshof29.01.1991

Regest

Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen von 2.760 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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