Verwaltungsgerichtshof 90/14/0085

90/14/0085Verwaltungsgerichtshof22.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1990

Spruch

Gemäß § 46 VwGG wird der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückgewiesen.

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