Verwaltungsgerichtshof 90/14/0069

90/14/0069Verwaltungsgerichtshof03.07.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

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