Verwaltungsgerichtshof 90/14/0050

90/14/0050Verwaltungsgerichtshof10.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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