Verwaltungsgerichtshof 90/14/0048

90/14/0048Verwaltungsgerichtshof11.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.020,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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