Verwaltungsgerichtshof 90/14/0047

90/14/0047Verwaltungsgerichtshof26.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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