Verwaltungsgerichtshof 90/14/0034

90/14/0034Verwaltungsgerichtshof14.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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