Verwaltungsgerichtshof 90/14/0025

90/14/0025Verwaltungsgerichtshof07.09.1993

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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